Eine Einführung in die Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung in den USA

Paolo Di Bona

Experte für Lebensmittelkennzeichnung, Rechtsvorschriften, Spezialist für Lebensmittelsicherheit

6 min gelesen
Eine Einführung in die Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung in den USA

 Das "Was, Wo und Wann" einer vorschriftsmäßigen Lebensmittelkennzeichnung

Die Bedeutung eines vorschriftsmäßigen Etiketts

Ein Etikett ist für verpackte Lebensmittel das, was ein Ausweis für eine Person ist: Es gibt dem Betrachter sofortige und präzise Informationen über den Gegenstand, den er vor sich hat. Daher sollten die Informationen, die dem Verbraucher durch ein Lebensmitteletikett vermittelt werden, genau, lesbar, klar und nicht irreführend sein. 

Aus diesem Grund sollte ein Lebensmittelunternehmer, der sein Produkt in einem bestimmten Land vermarkten möchte, in der Lage sein, dem Verbraucher alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die nach den geltenden Gesetzen des betreffenden Landes erforderlich sind. Auf der anderen Seite sollte der Verbraucher in der Lage sein, diese Informationen problemlos zu lesen. 

Im Folgenden finden Sie eine kurze Einführung (die hoffentlich für beide Seiten nützlich ist) zu den Informationen, die ein konformes Lebensmitteletikett für den US-amerikanischen Markt enthalten sollte.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte den Code of Federal Regulations (Bundesgesetzbuch), Kapitel 21, Teil 101 (Lebensmittelkennzeichnung)

Liste der vorgeschriebenen Informationen

Es folgt eine kurze Liste der Pflichtangaben, die auf einem allgemeinen Lebensmitteletikett erscheinen müssen (mehr zu den einzelnen Themen später)

  • Name des Lebensmittels
  • Zutatenliste (und Angabe der Allergene)
  • Nettogewicht
  • Nährwerttabelle
  • Name und Sitz des Herstellers, Verpackers oder Vertreibers
  • Herkunftsland

Panels und Positionierung

Erstens ist die korrekte Positionierung der oben genannten Informationen der Schlüssel zu einem vorschriftsmäßigen Etikett. Nach dem derzeitigen Rechtsrahmen kann der Verbraucher zwei Hauptfelder auf einem Lebensmitteletikett erkennen:

  • Die Hauptanzeigetafel (PDP)
  • Die Informationstafel

Das PDP ist die Oberfläche des Etiketts, die der Verbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs am ehesten sieht (in der Regel die "Vorderseite" der Verpackung). Das Informationsfeld ist die Oberfläche des Etiketts, die sich unmittelbar rechts vom PDP befindet.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Pflichtangaben zu platzieren:

  • Alle Angaben erscheinen auf dem Hauptanzeigefeld oder,
  • Name des Lebensmittels und Nettogewicht auf der Hauptanzeigetafel und alle anderen Angaben auf der Informationstafel

Unabhängig von der Wahl einer der oben genannten Möglichkeiten gibt es eine Reihe weiterer Voraussetzungen, die die Hersteller erfüllen müssen:

  • Das Nettogewicht muss auf den unteren 30 % der Hauptanzeigetafel erscheinen, parallel zum Boden des Behälters. Sie muss sich von den anderen Angaben auf dem Etikett (Texte, Bilder usw.) links und rechts unterscheiden. Die Lebensmittelindustrie muss einen Abstand zwischen ihnen einhalten. Dieser Abstand muss gleich groß oder größer sein als die Breite des Buchstabens "N" ("Net"). Die Abstände darüber und darunter müssen gleich groß oder größer sein als die Höhe des Buchstabens "N". Die Zeichen dürfen höchstens dreimal so hoch wie breit sein und müssen einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund aufweisen, damit sie gut lesbar sind.
  • Die Nährwerttabelle, die Zutatenliste sowie Name und Sitz des Unternehmens müssen zusammenhängend und ohne Zwischenräume* geschrieben werden.

*Informationen, die von der F.D.A. nicht verlangt werden, gelten als Zwischenmaterial. Beispiele für Zwischenangaben sind der B.A.R.-Code, das Mindesthaltbarkeitsdatum, ein Bild oder eine Abbildung, ein "Geschmackstext", usw. Sie dürfen nicht zwischen den vorgeschriebenen Angaben auf der Informationstafel angebracht werden.

Schriftgröße

Alle Pflichtangaben, mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen, sind in einer Schriftgröße von mindestens 1/16 Zoll (ca. 1,6 mm) zu schreiben, wobei der Kleinbuchstabe "o" als Referenz dient. Die Buchstaben dürfen höchstens dreimal so hoch wie breit sein und müssen sich so stark vom Hintergrund abheben, dass sie gut lesbar sind.

  • Ausnahme Nr. 1: Der Produktname muss in einer Schriftgröße geschrieben werden, die mindestens halb so groß ist wie der umfangreichste Text auf dem Etikett (eine Handelsmarke, ein Fantasietext oder etwas anderes). Wenn also die Handelsmarke 1 Zoll groß ist, muss der Produktname mindestens ½ Zoll groß sein (auf diese Weise wird die Regel im vorherigen Absatz ersetzt).
  • Ausnahme Nr. 2: Die Hersteller müssen das Nettogewicht in einer Schriftgröße angeben, die von den Abmessungen der Hauptanzeigetafel abhängt und zwar gemäß der folgenden Tabelle:

Minimale Schriftgröße 

Fläche des Hauptanzeigefeldes 

1/16 Zoll (1,6 mm) 

32 cm² (5 sq. in.) oder weniger 

1/8 Zoll (3,2 mm) 

Mehr als 32 cm² (5 sq. in), aber nicht mehr als 161 cm² (25 sq. in) 

4,8 mm (3/16 Zoll) 

Mehr als 161 qcm (25 sq. in.), aber nicht mehr als 645 qcm (100 sq. in.) 

1/4 Zoll (6,4 mm) 

Mehr als 645 qcm (100 sq. in), aber nicht mehr als 2580 qcm (400 sq. in) 

1/2 Zoll (12,7 mm) 

Mehr als 2580 cm² (400 sq. in.)

  • Ausnahme Nr. 3: Die Nährwerttabelle folgt genauen Anforderungen an die Schriftgröße, die je nach Tabellenformat erheblich variieren kann.

Konzentration auf die obligatorischen Angaben - Produktname

Viele Produkte folgen einem Identitätsstandard, der den genauen Namen festlegt, den ein Produkt tragen muss, um den geltenden Vorschriften zu entsprechen. 

So definiert beispielsweise ein Absatz des US-amerikanischen Gesetzbuchs (Code of Federal Regulations) die Begriffe "Brot" oder "Milch". Um mit diesen Bezeichnungen gekennzeichnet zu werden, müssen die Lebensmittel genau das befolgen, was im Code of Federal Regulations über die Herstellung und Zusammensetzung dieser Produkte steht. Nehmen wir an, ein Lebensmittel weist genau die Merkmale auf, die in einem Identitätsstandard beschrieben sind. In diesem Fall muss der Hersteller das Lebensmittel entsprechend benennen (d. h. es ist unmöglich, ein Produkt mit den in der Verordnung genau festgelegten Merkmalen anders als "Brot" zu nennen).

Andererseits kann ein Produkt, das nicht unter einen der Identitätsstandards fällt, nach einigen einfachen Regeln "frei" benannt werden:

  • Die Lebensmittelindustrie muss eine beschreibende Bezeichnung verwenden, die es dem Verbraucher ermöglicht, die genaue Art des Produkts zu verstehen, das er kauft ("Brotstangen", "Kartoffelchips mit Chiligeschmack" und "Schokoladenkekse" sind alles Beispiele für eine allgemeine beschreibende Bezeichnung, die mit der Verordnung im Einklang steht).
  • Die Lebensmittelindustrie kann einen "ausgefallenen" Namen verwenden, sofern die genaue Art des Produkts zum Zeitpunkt des Verkaufs verständlich ist (ohne dass es zu Missverständnissen kommt).

Wenn ein Erzeugnis in mehr als einem Format (ganz, in Scheiben, in Würfeln usw.) verkauft werden kann, muss dies in der Produktbezeichnung deutlich angegeben werden.

Konzentration auf die obligatorischen Angaben - Zutatenliste und Allergene

Nach den Zutaten, die in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt sein müssen, ist das Wort "Zutaten" zu nennen, wobei die im vorigen Absatz genannten Regeln für die Namensgebung zu beachten sind. 

Wenn die Lebensmittelindustrie eine zusammengesetzte Zutat verwendet, muss sie deren Bestandteile auf eine der beiden folgenden Arten aufführen:

  • durch Angabe der gebräuchlichen oder üblichen Bezeichnung der Zutat, gefolgt von einer Aufzählung aller darin enthaltenen Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Vorkommens
  • durch Aufnahme der gebräuchlichen oder üblichen Bezeichnung jedes Bestandteils der Zutat in absteigender Reihenfolge ihres Vorherrschens im fertigen Lebensmittel in die Zutatenliste, ohne die Zutat selbst aufzuführen.

Nehmen wir an, es gibt eine %-Angabe (die übrigens nicht vorgeschrieben ist). In diesem Fall steht sie in Klammern hinter dem Namen der Zutat und wird in Gewichtsprozent angegeben.

Die Lebensmittelindustrie muss Allergene (in den USA sind dies: Weizen, Milch, Ei, Fisch, Krustentiere, Nüsse, Erdnüsse, Sojabohnen - Sesam wird in Kürze in die Liste aufgenommen) auf eine der folgenden Arten deklarieren:

  • Durch die Angabe ihrer gebräuchlichen Namen innerhalb der Zutatenliste, ohne dass  eine besondere  Hervorhebung erforderlich ist (keine Fett-, Groß- oder Kursivschreibung)
  • Durch Aufnahme in eine "Enthält:"-Angabe, die direkt nach der Zutatenliste steht

Im Gegensatz zur EU erkennt die Gesetzgebung nur Weizen als Allergen an (und nicht andere glutenhaltige Getreidearten). Allergene sind auch Baumnüsse, darunter drei weitere Nüsse (Pinienkerne, Kokosnuss und Kastanien). Wie in der EU müssen die Lebensmittelhersteller jede Baumnuss einzeln auflisten (d. h. es ist nicht möglich, einen allgemeinen Hinweis "Baumnüsse" zu verwenden).

Konzentration auf die Pflichtangaben - Nettogewicht

Auf Lebensmitteletiketten muss der Nettoinhalt sowohl im metrischen System (Gramm, Kilogramm, Milliliter, Liter) als auch im U.S. Maßsystem (Unzen, Pfund, flüssige Unzen) angegeben werden. Die metrische Angabe kann vor oder nach der Angabe nach dem US-amerikanischen Maßsystem oder darüber oder darunter stehen.

Jedes der folgenden Beispiele ist richtig:

  • Nettogewicht 1 lb 8 oz (680 g) 
  • Nettogewicht 1 lb 8 oz 680 g 
  • 500 ml (1 pt 0.9 fl oz) 
  • Nettoinhalt 1 gal (3,79 L)

Konzentration auf die Pflichtangaben - Nährwerttabelle

In den USA stellt die Nährwerttabelle einen Meilenstein der Lebensmittelkennzeichnung dar und ist das wichtigste Element, das auf einer Verpackung angegeben werden muss.

Nachfolgend finden Sie ein Format für eine "Standard"-Nährwerttabelle:

Einige wichtige Punkte, die zu beachten sind, sind folgende:

  • Alle Werte sind "pro Portion" angegeben (wir bestimmen die Portion nach bewährten Regeln, die es ermöglichen, dass ähnliche Lebensmittel vergleichbare Stücke haben)
  • Der Wert Kohlenhydrate enthält immer Ballaststoffe.
  • Die Verbraucher können den zugesetzten Zucker nur auf der Rezeptur des Herstellers nachlesen, da diese nur den dem Produkt zugesetzten Zucker enthält, nicht den natürlich vorhandenen.

Aufsichtsrechtliche Referenz

  • Code of Federal Regulations, Titel 21, Teil 101
  • FDA-Leitfaden zur Lebensmittelkennzeichnung

Paolo Di Bona
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